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04.02.2017
E-Scooter im Strassenverkehr ( bmvi Info )
Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs-und Fortbewegungsmittel, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur begrüßt. Allerdings gilt es die Sicherheit im Straßenverkehr bei der Nutzung neuer Verkehrs-und Fortbewegungsmittel zu gewährleisten und damit Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen. Aufgrund der Vielzahl an Neuentwicklungen im Bereich elektrifizierter Kleinfahrzeuge muss dazu zunächst die Gesamtsituation analysiert werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen, die nicht unter den Anwendungsbereich der seit Januar 2016 anzuwendenden Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen. Dies trifft z.B. auf Fahrzeuge ohne Sitz zu. Es soll für die betreffenden Fahrzeuge geprüft werden, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können.
Die Ergebnisse der BASt-Studie werden voraussichtlich im Frühjahr 2017 vorliegen. Ob ihr E-Roller zukünftig im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf, kann aktuell noch nicht beantwortet werden. Dies hängt vom abschließenden Untersuchungsergebnis und dem Ausgang des geplanten Gesetzgebungsverfahrens hab. Die Vorbereitungen dazu sind für 2017 vorgesehen.“
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